Digitale, rechtssichere und DSGVO-konforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Interne Meldestelle für Behörden & Kommunen

IDigitale, rechtssichere und DSGVO-konforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Interne Meldestelle für Behörden & Kommunen

Mit unserer digitalen Hinweisgeberlösung richten Sie schnell und unkompliziert eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein.
Beschäftigte und externe Hinweisgebende können vertraulich und auf Wunsch anonym Meldungen übermitteln.
So ermöglichen Sie eine rechtssichere Kommunikation, erkennen Missstände frühzeitig und schützen Ihre Verwaltung vor rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken.

Wer ist verpflichtet?:

Nach § 12 HinSchG müssen folgende Stellen eine interne Meldestelle einrichten:

  • Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten

  • Öffentliche Unternehmen und Eigenbetriebe, sofern sie dem Gesetz unterliegen

Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sind nicht verpflichtet, können jedoch freiwillig eine Meldestelle einrichten – ein starkes Zeichen für Transparenz und Integrität.

Digitale Meldestelle für öffentliche Einrichtungen, Städte und Gemeinden. Anonym, sicher und gesetzeskonform gemäß Hinweisgeberschutzgesetz.

Mit unserer benutzerfreundlichen Hinweisgeberlösung setzen Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) effizient, rechtssicher und vollständig DSGVO-konform um.

Hinweisgebende Personen – ob Mitarbeitende, Externe oder Bürgerinnen und Bürger – können Meldungen sicher, digital und auf Wunsch anonym übermitteln. Das senkt die Hemmschwelle zur Abgabe von Hinweisen, stärkt das Vertrauen in Ihre Verwaltung und fördert Transparenz im öffentlichen Dienst.

Über ein klar strukturiertes Dashboard behalten Sie jederzeit den Überblick über eingegangene Meldungen, Fristen und Folgemaßnahmen – rechtssicher dokumentiert und intuitiv bedienbar.

Digital

Anonym

Mehrsprachig

Sicher

Funktionen unserer digitalen Hinweisgeber-Lösung:

Unser Hinweisgebersystem bietet alle Funktionen, die Sie für eine rechtssichere, DSGVO-konforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) benötigen – und mehr:

  • Webbasiertes Meldeportal zur Abgabe von Hinweisen – rund um die Uhr verfügbar
  • Anonyme Meldung möglich, flexibel aktivierbar durch den Betreiber
  • Individuelle URL, z. B. ihrefirma-interne-meldestelle.net
  • Gestaltung im Corporate Design Ihres Unternehmens
  • Automatische Eingangsbestätigung nach Eingang der Meldung
  • Mehrsprachige Oberfläche (10+ Sprachen verfügbar)
  • Modular erweiterbar und anpassbar an Ihre Prozesse
  • Sicherer Zwei-Wege-Kommunikationskanal mit Hinweisgebern
  • Auch für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einsetzbar
  • Perspektive des Hinweisgebers: intuitive Nutzerführung für maximale Akzeptanz

Preismodelle

BASIS PAKET BEHÖRDE
149,00 EUR / Monat*

bis 10.000 Einwohner oder 49 Mitarbeitende

Leistungen

  • Interne Meldestelle mit anonymer Hinweisabgabe

  • Mehrsprachige Benutzeroberfläche  (15+ Sprachen)

  • Auch für externe Hinweisgeber nutzbar (LkSG-konform)

  • Individuelles Corporate Branding

  • Hosting in ISO/IEC 27001-zertifizierten Rechenzentren

  • Digitales Schulungsvideo für Mitarbeitende

STANDARD BEHÖRDE
279,00 EUR / Monat*

10.001 - 50.000 Einwohner oder 50 - 149 Mitarbeitende

Leistungen

  • Interne Meldestelle mit anonymer Hinweisabgabe

  • Mehrsprachige Benutzeroberfläche (15+ Sprachen)

  • Auch für externe Hinweisgeber nutzbar (LkSG-konform)

  • Individuelles Corporate Branding

  • Hosting in ISO/IEC 27001-zertifizierten Rechenzentren

  • Digitales Schulungsvideo für Mitarbeitende 

  • Jährlicher Auswertungsbericht
  • Support: 5 Stunden pro Jahr

VERWALTUNG PLUS
349,00 EUR / Monat*

50.001 - 100.000 Einwohner oder 150 - 249 Mitarbeitende

Leistungen

  • Interne Meldestelle mit anonymer Hinweisabgabe

  • Mehrsprachige Benutzeroberfläche (15+ Sprachen)

  • Auch für externe Hinweisgeber nutzbar (LkSG-konform)

  • Individuelles Corporate Branding

  • Hosting in ISO/IEC 27001-zertifizierten Rechenzentren

  • Digitales Schulungsvideo für Mitarbeitende 

  • Jährlicher Auswertungsbericht
  • Support: 8 Stunden pro Jahr
  •  

VERWALTUNG PREMIUM
479,00 EUR / Monat*

Mehr als 100.000 Einwohner ab 250 Mitarbeitende

Leistungen

  • Supportumfang individuell nach Vereinbarung

  • Persönliche Beratung und Setup-Unterstützung

  • Erweiterte Auswertungen und Reports

  • SLA-basierter Premium-Support

  • Interne Meldestelle mit anonymer Hinweisabgabe

  • Mehrsprachige Benutzeroberfläche (15+ Sprachen)

  • Auch für externe Hinweisgeber nutzbar (LkSG-konform)

  • Individuelles Corporate Branding

  • Hosting in ISO/IEC 27001-zertifizierten Rechenzentren

  • Training mit persönlichem Ansprechpartner

  • Support: 10 Stunden pro Jahr
  •  

*zzgl. einer einmaligen Einrichtungsgebühr von 289,00 EUR. Alle Angaben sind exkl. MwSt.

Unser Hinweisgeber-System

Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit unserer digitalen, datenschutzkonformen Lösung für interne Meldestellen.
Sicher, benutzerfreundlich und rechtssicher – speziell für Kommunen, Städte und öffentliche Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder ab 10.000 Einwohnern.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet es für Unternehmen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz im Detail

Alles was Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen müssen erfahren Sie hier.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt die Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldesystems mit Inkrafttreten des Gesetzes. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden wurde eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 eingeräumt. 

Das HinSchG hat den Zweck, Hinweisgeber (Whistleblower) vor etwaigen Repressalien aufgrund ihrer Meldung zu schützen.
Fürchteten Mitarbeitende bisher negative Konsequenzen durch ihre Meldung, so gilt mit dem Hinweisgeberschutzgesetz künftig die Beweislastumkehr.
Das bedeutet: Kommt es zu einer Benachteiligung eines Hinweisgebers, so muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass diese nicht in Zusammenhang mit der Meldung steht.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll also Hinweisgeber schützen und Mitarbeitende zu einer Meldung von Problemen und Missständen ermutigen.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie Behörden, öffentliche Einrichtungen und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, über die Beschwerden und Rechtsverstöße, die das Unternehmen oder Behörden betreffen, gemeldet werden können. Für bestimmte Branchen, z. B. Wertpapierdienstleistungen oder Versicherungen, muss eine interne Meldestelle unabhängig der Mitarbeiterzahl eingerichtet werden.

Weiter gibt es noch externe Meldestellen, darunter das Bundesamt für Justiz. Hinweisgeber können frei wählen, ob sie sich an die interne oder an eine externe Meldestelle wenden. Der Hinweisgeberschutz greift auch dann, wenn Hinweisgeber sich für den Gang an die Öffentlichkeit entscheiden. Unternehmen sind jedoch dazu angehalten Anreize für eine interne Meldung zu schaffen.

Missachten Unternehmen das HinSchG, so drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Das Versäumnis eine interne Meldestelle einzurichten wird mit einem Bußgeld bis zu 20.000 EUR geahndet.

Gleichermaßen müssen Hinweisgeber bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldungen für den Schaden aufkommen.  

Die personenbezogenen Daten von Hinweisgebern und Beteiligten müssen geschützt und DSGVO-konform gespeichert werden. Die Implementierung einer Funktion zur anonymen Meldung ist zwar gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

Laut dem Gesetzesentwurf darf die Identität von Hinweisgebern und gemeldeten Personen nur dem Hinweisempfänger bekannt sein. Diese dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen bspw. bei strafrechtlicher Verfolgung herausgegeben werden.

Die für die Bearbeitung der Meldungen verantwortliche Person muss daher entsprechend geschult werden. Sie muss sowohl mit den jeweiligen Systemen als auch mit den datenschutzrechtlichen Gegebenheiten vertraut sein.

Im Gesetzesentwurf wird zwar nicht definiert, welche Personen sich am besten als Hinweisempfänger eignen,  allerdings müssen die internen Meldestellen Unabhängigkeit wahren und frei von Interessenskonflikten sein. 

In der EU-Whistleblower-Richtlinie werden hierfür beispielhaft Mitarbeiter der Compliance- oder Rechtsabteilung, der Datenschutzbeauftragte sowie externe Berater genannt.

Unternehmen können unabhängige Dritte als interne Meldestelle (BPO/Ombudsstelle) beauftragen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte die Rolle des Hinweisempfängers von einer neutralen Person besetzt werden. Eine naheliegende Wahl für die Besetzung der internen Meldestelle ist ein Anwalt oder auch der externe Datenschutzbeauftragte des Unternehmens.
Der Vorteil: Diese sind mit den Unternehmensprozessen vertraut und fungieren als neutrale Ansprechpartner. Außerdem können Sie bei der Implementierung einer Whistleblower Plattform unterstützen. Zudem haben Hinweisgeber möglicherweise weniger Hemmungen, sich bei einem Missstand an eine externe Partei zu wenden.

  • Implementieren Sie ein Hinweisgebersystem, auf das alle Mitarbeiter problemlos Zugriff haben.
  • Kommunizieren Sie dies an alle Mitarbeiter.
  • Ernennen Sie eine neutrale Person zum Hinweisempfänger, die die Meldungen entgegennimmt, bearbeitet und die Kommunikation mit den Hinweisgebern übernimmt. 

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot

Zusammenfassung:
Das Hinweisgeberschutzgesetz als Chance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist eine Gelegenheit, Transparenz und Integrität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Eine interne Meldestelle ermöglicht es Beschäftigten, Missstände frühzeitig und sicher zu melden, bevor es zu Reputations- oder Vertrauensverlusten kommt.

Gerade im öffentlichen Dienst erkennen Mitarbeitende oft als Erste Unregelmäßigkeiten oder Verstöße. Ohne einen sicheren Meldekanal bleibt dieses Wissen jedoch häufig unausgesprochen – aus Angst vor Nachteilen oder beruflichen Konsequenzen.

Mit einer gesetzeskonformen und anonymen Hinweisgeberlösung schaffen Sie Vertrauen und reduzieren Hemmschwellen. Hinweise können frühzeitig geprüft und intern bearbeitet werden – bevor Dritte oder die Öffentlichkeit davon erfahren.

Ein effektives Hinweisgebersystem fördert nicht nur die Rechts- und Regelkonformität, sondern stärkt auch die Kultur des verantwortungsvollen Handelns in Kommunen und Behörden.

Testen Sie unser Hinweisgeber-System